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Incoterms









Incoterms (englisch: International Commercial Terms; deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe von freiwilligen Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel.


Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) entwickelt und 1936 erstmals aufgestellt. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet.
Sie wurden mehrfach angepasst, die aktuelle Fassung sind die Incoterms 2010 (7. Revision). Die Incoterms 2010 wurden als 7. Revision zum 1. Januar 2011 implementiert.
Hierdurch werden die ursprünglich 13 Klauseln der Incoterms 2000 auf 11 Klauseln bei den Incoterms 2010 reduziert, wovon 7 multimodal und 4 nur im See- oder Binnenschifftransport einsetzbar sind.

Die Incoterms sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder Beschädigung der Ware das finanzielle Risiko trägt (Gefahrübergang).
Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Auch Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand werden über sie nicht geregelt.
Die Pflicht zum Abschluss einer Transportversicherung wird ebenfalls hauptsächlich nicht durch die Incoterms geregelt.
Eine Ausnahme besteht nur bei den Incoterms CIF und CIP. Werden diese Klauseln angewandt, muss der Verkäufer eine zusätzliche Transportversicherung gemäß der entsprechenden Klausel abschließen.

Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Käufer und Verkäufer in den Vertrag einbezogen werden.
Zum Beispiel muss im Vertrag erwähnt sein: CIP gemäß INCOTERMS 2010, wobei 2010 auf die jeweilige Version der Incoterms verweist. Sonderbestimmungen in einzelnen Verträgen zwischen den Parteien gehen den Incoterms vor.
Die Verwendung der Incoterms im Vertrag (durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) ist freiwillig.
Jeder Incoterm benötigt zudem eine Ortsangabe, die je nach Vereinbarung genau (Adresse) oder variabel (beispielsweise ein Hafenrevier) sein kann.
Im zweiten Fall wird die exakte Adresse ggf. kurz vor Ankunft ermittelt, beispielsweise im Überseehandel z. B. ARAG (Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent).
Die Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) bietet hierfür eine Liste an, um zu bestimmen, welche Destinationen für welches Incoterm geeignet sind.

Die Incoterms werden auch in verschiedenen Statistiken verwendet: In der Außenhandelsstatistik wird für die Ausfuhren immer der FOB-Wert, für Einfuhren immer der CIF-Wert angegeben. Der Zollwert wird grundsätzlich auf der Basis eines fiktiven CIF-Import ermittelt.
Es ist trotz der INCOTERMS 2010 auch möglich, Verträge zwischen individuellen Kaufleuten unter Einbeziehung älterer Incoterms, z. B. EXW Hamburg gemäß INCOTERMS 1980 abzuschließen.
Dieses geschieht zuweilen zwischen langjährigen Vertragspartnern mit einer etablierten und daher unveränderten Handhabung ihrer Im- und Exporte.


Zusammenfassende Neuerungen der Incoterms 2010

Nutzung nicht nur international, sondern auch national
Reduzierung der Klauseln von 13 auf 11 (die maritimen Klauseln DAF, DES, DEQ, DDU wurden entfernt; die allgemeinen Klauseln DAT, DAP neu hinzugefügt)

Gliederung der Incoterms in:
Rules for any Mode or Modes of Transport (Allgemeine Klauseln)
DAT, DAP, DDP, CPT, CIP, EXW, FCA

Rules for Sea and Inland Waterway Transport (See- und Binnenschifffahrt)
FAS, FOB, CFR, CIF

Die Verständlichkeit und Anwendungssicherheit zur Auswahl der jeweils passenden Incoterms wurde durch die jeder Klausel seit 2010 vorangestellten Guidance Notes erleichtert.
Der Übergang der Gefahr (Gefahrtragung) erfolgt nun bei FOB, CFR, CIF, sobald sich die Güter an Bord des Schiffes befinden.



Incoterms Codes 2010


EXW
ab Werk (engl.: EX Works) - Standort des Werks

FCA
frei Frachtführer (engl.: Free CArrier) - frei vereinbarter Frachtführer

FAS
frei längsseits Schiff (engl.: Free Alongside Ship) - vereinbarter Verladehafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

FOB
frei an Bord (engl.: Free On Board) - vereinbarter Verladehafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

CPT
Fracht bezahlt bis (engl.: Carriage Paid To) - vereinbarter Bestimmungsort

CIP
Fracht und Versicherung bezahlt (engl.: Carriage Insurance Paid) - vereinbarter Bestimmungsort

CFR
Kosten und Fracht (engl.: Cost And FReight) - vereinbarter Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

CIF
Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (engl.: Cost Insurance Freight) - vereinbarter Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)

DAT
geliefert Terminal (engl.: Delivered At Terminal) - vereinbartes Terminal

DAP
geliefert benannter Ort (engl.: Delivered At Place) - vereinbarter Lieferort im Einfuhrland

DDP
geliefert Zoll bezahlt (engl.: Delivered Duty Paid) - vereinbarter Lieferort im Einfuhrland



Incoterm Codes 2000


EXW
ab Werk (engl.: EX Works) - Standort des Werks

FCA
Frei Frachtführer (engl.: Free CArrier) - Frei vereinbarter Frachtführer

FAS
frei längsseits Schiff (engl.: Free Alongside Ship), nur für Schiffstransporte - vereinbarter Verladehafen

FOB
frei an Bord (engl.: Free On Board) - vereinbarter Verladehafen

CPT - Fracht bezahlt bis (engl.: Carriage Paid To) - vereinbarter Bestimmungsort

CIP
Fracht und Versicherung bezahlt bis (engl.: Carriage Insurance Paid) - vereinbarter Bestimmungsort

CFR
Kosten und Fracht (engl.: Cost And Freight), nur für Schiffstransporte - vereinbarter Bestimmungshafen

CIF
Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (engl.: Cost Insurance Freight) - vereinbarter Bestimmungshafen (nur für Seefracht empfohlen)

DAF
frei Grenze (engl.: Delivered At Frontier) - vereinbarter Lieferort an der Grenze

DES
frei ab Schiff (engl.: Delivered Ex Ship), nur für Schiffstransporte - vereinbarter Bestimmungshafen

DEQ
frei ab Kai (engl.: Delivered Ex Quay), nur für Schiffstransporte - vereinbarter Bestimmungshafen inkl. Entladung

DDU
frei unverzollt (engl.: Delivered Duty Unpaid) - vereinbarter Bestimmungsort im Einfuhrland

DDP
frei verzollt (engl.: Delivered Duty Paid) - vereinbarter Lieferort im Einfuhrland


Incoterms ist eine geschützte, registrierte Marke der ICC, die in Europa sowohl als Wortmarke als auch als Bildmarke geschützt ist.
In der Bundesrepublik Deutschland werden die Markenrechte durch den ICC e.V., Internationale Handelskammer in Berlin, wahrgenommen.





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